Anschlussfinanzierung: Forward-Darlehen sichern Zinsen gegen Aufpreis
Mit einem Forward-Darlehen können Immobilieneigentümer die Zinsen für ihre spätere Anschlussfinanzierung vorab festlegen. Die Planungssicherheit hat jedoch häufig einen Preis und schützt nicht vor entgangenen Zinsvorteilen.
29. Oktober 2026 – Endet die Zinsbindung Ihres Immobilienkredits erst in den kommenden Jahren, kann ein Forward-Darlehen eine Option sein. Dabei vereinbaren Sie bereits heute die Konditionen für einen Kredit, der die Restschuld zum späteren Ablösetermin übernimmt. Ob sich das lohnt, hängt unter anderem vom angebotenen Zinssatz und Ihrem Sicherheitsbedürfnis ab.
Für die frühzeitige Zinssicherung verlangen Anbieter häufig einen Aufschlag. Dessen Höhe hängt auch davon ab, wie lange es noch bis zur Auszahlung dauert. Steigen die Marktzinsen, kann die Vereinbarung vorteilhaft sein. Fallen sie dagegen, bleiben Sie grundsätzlich an den abgeschlossenen Vertrag gebunden. Wer das Darlehen dann nicht abnimmt, muss unter Umständen mit einer Entschädigungsforderung rechnen.
Praktischer Tipp: Lassen Sie sich Angebote mit identischem Auszahlungstermin, gleicher Zinsbindung und gleicher Tilgung erstellen. Nutzen Sie dafür die voraussichtliche Restschuld zum Ende Ihrer bisherigen Zinsbindung. Fragen Sie ausdrücklich nach dem Forward-Aufschlag und prüfen Sie Sondertilgungsrechte sowie Möglichkeiten zum Tilgungswechsel. Entscheidend ist nicht allein die Zinssicherung, sondern ob die künftige Monatsrate dauerhaft in Ihr Budget passt.
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